Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag entschieden, dass Autokäufer von Dieselfahrzeugen, in deren Motorsteuerung unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind, Anspruch auf Entschädigung haben, sofern dem Autobauer fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann. Mit diesem Urteil ändert der BGH seine bisherige Rechtsprechung, nach der es bei Vorliegen bestimmter Abschalteinrichtungen keinen Schadenersatzanspruch gab, soweit nur von Fahrlässigkeit und nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen war. Der übergeordnete Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte bereits am 21. März 2023 entschieden, dass dem Käufer eines schadstoffmanipulierten Autos ein Anspruch auf Entschädigung auch bei Fahrlässigkeit zustehen muss. Der Bundesgerichtshof hob damit die Urteile von Landgerichten auf, die entsprechende Schadenersatzklagen bisher abgewiesen hatten, und verwies sie zur erneuten Entscheidung zurück. Die Berufungsgerichte müssen die Haftungsfrage nun weiter aufklären. Dies gilt insbesondere für das in vielen Fahrzeugen eingesetzte Thermofenster, das den Abgasausstoß in Relation zur Außentemperatur steuert. Bisher stellte ein Thermofenster aus Sicht des BGH keine von den Herstellern vorsätzlich und bewusst zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes verbaute Abschalteinrichtung dar und wurde und daher auch nicht als Grund für einen Schadenersatzanspruch herangezogen. Grundsätzlich sind laut der aktuellen Entscheidung des BGH nunmehr auch Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einzustufen. Das gelte insbesondere dann, wenn sie die Abgasrückführung bereits bei in Europa üblichen Temperaturen von unter 15 Grad Celsius reduzieren. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass durch den Einsatz dieser Temperaturregelung Anbauteile wie das Abgasrückführventil und der Dieselpartikelfilter geschont werden sollen. Es sei nun Sache der Autohersteller, die ordnungsgemäße Funktion eines im Fahrzeug verbauten Thermofenstern nachzuweisen.

In einem Grundsatzurteil hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in einem Verfahren gegen die Mercedes-Benz Group AG am 21. März 2023 (Az.: C-100/21) ein richtungsweisendes Urteil getroffen. Damals wurde entschieden, dass Ansprüche der Käufer auf Schadensersatz gegen die Autohersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten durchsetzbar sind. Damit hatte der EuGH der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) widersprochen, der deshalb jetzt neu zu urteilen hatte. Durch dieses verbraucherfreundliche Urteil waren die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Chancen drastisch erhöht worden, Schadensersatzansprüche gegen Hersteller von Dieselfahrzeugen erfolgreich und schnell durchzusetzen.
Weiterhin hatte der EuGH festgestellt, dass auch die in vielen Fahrzeugtypen der verschiedenen Hersteller verbauten Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen zu werten sind. Damit ging das Urteil in dem Mercedes-Verfahren weit über den Einzelfall hinaus und betraf nicht mehr ausschließlich nur die Hersteller Audi, Mercedes, Porsche und Volkswagen. Die Rechtsprechung lässt sich vielmehr auf alle Hersteller übertragen, die entsprechende illegale Abschalteinrichtungen verwenden. Das EuGH-Urteil hat unmittelbare Auswirkungen auf die nationalen Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten.

Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, so lautete das Urteil des Bundesgerichtshofes gegen Volkswagen, weil der Autobauer den Motor EA189 manipuliert hatte. Mit der Entscheidung vom 26. Juni 2023 eröffnet der Bundesgerichtshof nun die Möglichkeit, Schadenersatz mit großer Aussicht auf Erfolg auch beim Nachfolgemotor EA288 geltend zu machen. Dabei stellt das Gericht insbesondere auf das sog. Thermofenster ab, das die Abgasreinigungsfunktion in Abhängigkeit von der jeweiligen Außentemperatur regelt und teilweise ganz abschaltet. Die Verwendung eines Thermofensters ist nach Ansicht des BGH als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten und führt bereits dann zu einem Schadenersatzanspruch des Käufers, wenn dem Autobauer fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann. Nach bisheriger Rechtsprechung des BGH war dafür der Nachweis eines Schädigungsvorsatzes erforderlich. Die Kanzlei Dr. Ehlers führt seit Jahren erfolgreich Prozesse im Dieselskandal. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um auch Ihr gutes Recht zu Geld zu machen.
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